Wir bieten an

Das Romanische Seminar betreut aktuell nahe 1000 Studierende, u. a. mit verschiedenen Fächerkombinationen im Bachelor of Arts, Bachelor of Education oder in der Wirtschaftspädagogik sowie Deutsch-Französische Studiengänge Mainz-Dijon.

Die Lehre und Forschung an unserem Seminar beginnt mit der sprachpraktischen Kommunikation (mündlich und schriftlich) und deckt die Bereiche Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft sowie die Fachdidaktik ab. Unsere Studierende profitieren zudem von einer hohen Studienmobilität dank der Partnerschaftsabkommen mit über 30 Universitäten, u. a. in der Schweiz, Rumänien, Spanien, Brasilien und Kolumbien.

Romanistik an der JGU zu studieren heißt, am internationalen Flair teilzuhaben, Forschung zu erleben, die international erfolgreich ist, und das interkulturelle Campus-Leben mitzugestalten, z.B. in der Fachschaft Romanistik.

Sie bringen mit

Ein Romanistikstudium funktioniert nicht ohne Sprachkenntnisse. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, welche vorhandenen Kenntnisse von Nutzen sein können und wie und wo Sie fehlende Sprachkenntnisse kurzfristig erwerben können. Informationen hierzu und rund um den sprachpraktischen Eingangstest (notwendiger Nachweis vor Aufnahme des Studiums) finden Sie unter:



…zum Studiensteckbrief mit weiteren Informationen und Ansprechpersonen.

Für Fragen rund um die Bewerbung und zum grundsätzlichen Aufbau eines Studiums stehen Ihnen je nach Anliegen unsere unterschiedlichen Ressourcen an der JGU zur Verfügung.

Interessantes zum Studieren, Arbeiten, Wohnen und Feiern auf dem Campus der Uni Mainz gibt es beim Portal für den Mainzer Campus.

An wen kann ich mich wenden?

Für die Bewerbung ist das Studierendensekretariat der Universität zuständig und nicht der Fachbereich. Alle Informationen dazu gibt es auf dem Bewerbungsportal der Uni Mainz.

Allgemeine Fragen zum Studium, zu Studienkonten und zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

Spezielle Fragen zu Studieninhalten, Voraussetzungen, Berufsfeldern beantwortet Ihnen das Team Studienfachberatung Romanistik.

Fragen zum Angebot aller Studiengänge Mainz-Dijon beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Dijonbüros

Die Lehrveranstaltungen der Uni Mainz finden Sie im StudieninformationsNetz JOGU-StINe.

An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie noch weitergehende Fragen zum Studienfach haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberater/innen.

Wenn Sie Fragen zur Einschreibung haben (z.B. „Bin ich angenommen?„, „Wann kommt meine Immatrikulationsbescheinigung?„, „Kann ich mich noch bewerben?„…), wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.

Weiterführende Links zu Informationen über Lehrveranstaltungen finden Sie über das StudieninformationsNetz JOGU-StINe.

Eine Anleitung finden Sie als Download am Ende dieser Seite.

Auch finden Sie an dieser Stelle wichtige Fristen.

Interessantes zum Studieren, Arbeiten, Wohnen und Feiern auf dem Campus der Uni Mainz gibt es beim Portal für den Mainzer Campus.

Die Organisation eines Studiengangs ist mit fachspezifischen Fragestellungen und Entscheidungen verbunden. Wie ist der Studienverlauf konzipiert? Welche Module kann ich kombinieren? Wie viel Leistungspunkte kann ich mit den Modulen erzielen und welche Leistungen werden anerkannt? Die speziellen fachspezifischen Informationen sind auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge auf unseren Fachbereichsseiten zusammengefaßt.

Falls Sie weitere grundlegende Informationen zum Studiengang suchen, finden Sie diese im Studiensteckbrief | Portal Studium.

Sie benötigen eine individuelle Beratung? Dann stehen Ihnen unsere kompetenten Studienfachberatungen zur Verfügung.

GUT ZU WISSEN

Die Anmeldung für alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt während mehrerer Fristen zentral über JOGUstINe und ist für alle Veranstaltungen verpflichtend.

Die Module 1 und 4 setzen das Bestehen eines sprachpraktischen Eingangstests voraus.

Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung anhand Ihrer Prüfungsordnung oder in der Studienfachberatung über Voraussetzungen und Pflichtveranstaltungen. Anmeldungen, die den Voraussetzungen nicht entsprechen, sind nicht gültig und erbringen keine Leistungspunkte.
Erstsemester erhalten wichtige aktualisierte Informationen hierzu auf der verpflichtenden Einführungsveranstaltung, die normalerweise am letzten Mittwoch vor dem Vorlesungsbeginn stattfindet.

Für einige Kurse und Prüfungen kann eine weitere Anmeldung erforderlich sein (z.B. persönlich beim Dozenten oder Prüfer). Einzelheiten werden Ihnen im Rahmen der Kurs- oder Prüfungsanmeldung mitgeteilt.

Melden Sie sich bitte immer auch schon für Module bzw. Kurse an, die den Eingangstest voraussetzen (B.A./B.Ed: Modul 1: Mdl. und schriftl. Kommunikation und Modul 4: Literaturwissenschaft). Im Falle des Nichtbestehens können Sie diese dann allerdings noch nicht besuchen (Sie werden zu Vorlesungsbeginn automatisch wieder abgemeldet) und müssen sich im nächsten Semester erneut (mit neuer Anmeldung) dem Test unterziehen. Natürlich können Sie an den Modulen bzw. Kursen teilnehmen, die ohne Eingangstest belegt werden können (Nachmeldung im Studienbüro erforderlich).

Bei der Anmeldung zu Veranstaltungen mit Parallelkursen oder Anmeldegruppen (Wahlpflichtveranstaltungen) sollten Sie vom Ranking Gebrauch machen, das Ihnen erlaubt Präferenzen für den bevorzugten Kurs anzugeben, Ihnen aber einen Platz in dem Kurs zweiter Wahl sichert, wenn die Kapazität im Kurs erster Wahl erschöpft ist.
Ohne Ranking würden Sie in diesem Fall gar keinen Platz erhalten.

Übersicht Anmeldephasen Infoseite JOGUstINe

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Anwesenheit in den von Ihnen in Jogustine belegten Lehrveranstaltungen sowie zur Erlangung der aktiven Teilnahme

  • Bitte nehmen Sie die aktive Teilnahme ernst, da Sie ein und dieselbe Veranstaltung nur maximal dreimal belegen können.
  • Anwesenheitspflicht
    An einer Lehrveranstaltung, für die Anwesenheitspflicht besteht, ist regelmäßig und aktiv teilzunehmen.
  • Aktive Teilnahme
    Die Anforderung der aktiven Teilnahme besteht in allen Lehrveranstaltungen unabhängig von der Anwesenheitspflicht. Für die aktive Teilnahme kann eine Anwesenheit an 30 % der Sitzungen erforderlich sein. Aufgaben, die im Rahmen der aktiven Teilnahme abzuleisten sind, werden – sofern nicht in der Modulbeschreibung spezifiziert – bezüglich des Inhalts, des Umfangs sowie etwaiger Abgabefristen von den Dozierenden zu Semesterbeginn im Rahmen der entsprechenden Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Dies gilt auch für Aufgaben, die im Rahmen von bis zu drei Sitzungen vor Ort zu bearbeiten sind.
    Dozierende können keine aktive Teilnahme vergeben, wenn die inhaltlichen und formalen Vorgaben für die Bearbeitung dieser Aufgaben nicht erfüllt wurden bzw. die Mindestteilnahme an den Sitzungen nicht erreicht wurde. In solchen Fällen setzen die Dozierenden den Status der Lehrveranstaltungsanmeldung auf ‚inaktiv‘.

Fachbezogene Prüfungsordnungen gemäß Dezernat Hochschulentwicklung

Fächerübergreifende Prüfungsordnungen gemäß Dezernat Hochschulentwicklung

Bitte verwenden Sie für Ihre Prüfungsarbeiten die hier zum Download bereitgestellten Vorlagen für Deckblätter von Hausarbeiten und Portfolios (differenziert nach Modulen und Studiengängen).

Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten Bachelor/Master of Arts finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes FB 05.

Eigene Deckblätter der Abschlussarbeiten Bachelor/Master of Education existieren nicht.
Bitte orientieren Sie sich an den Vorlagen für Bachelor/Master of Arts.
Bei Fragen zu Prüfungen im Studium Bachelor/Master of Education hilft Ihnen die Website des Hochschulprüfungsamts für das Lehramt weiter.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorgaben der Bereiche Literatur-/Kulturwissenschaften bzw. Sprachwissenschaften. Nutzen Sie diese Vorgaben als Grundlage, Ihre Proseminar-, Seminar- und Abschlussarbeiten in eine standardisierte, den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werdende Form zu bringen, die der Prüfungsordnung entspricht und von den Lehrenden am Romanischen Seminar erwartet wird.

Die Anerkennung von Leistungen aus einem Auslands-Studienaufenthalt erfolgt auf der Grundlage eines Learning Agreements. Unter Vorlage einer Kopie des Learning Agreements, des auswärtigen Transcript of Records und des korrekt vorausgefüllten Antrags auf Anerkennung wenden Sie sich für die Anerkennung Ihrer auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an unsere Studienberatung:
Französisch und Italienisch: Dr. Holger Wochele
Spanisch: Prof. Dr. Christoph Gabriel oder Birgitta Pees
Portugiesisch: Dr. Yvonne Hendrich

bitte beachten:

  • Hausarbeiten in Modul 4 (Grundlagen der Literaturwissenschaft), die neben dem PS2 auch die einführende Vorlesung zur Literaturgeschichte und das PS1 abdecken müssen, sind zwingend am Romanischen Seminar zu erbringen (Anmeldung im Folgesemester gemäß Studienverlaufsplan).
  • Hausarbeiten in Modul 8 (PS3 Literaturwissenschaft) könnten ggf. durch auswärtig erbrachte Prüfungsleistungen ersetzt werden.
  • Nach Absprache mit der Studienfachberatung sind ggf. weitere Studienleistungen, insbesondere Kurse zu Sprach- und Literaturdidaktik mit entsprechenden Klausuren anerkennungsfähig.
  • Weitere Möglichkeiten der Anerkennung bestehen im Master of Education Studiengang.

VOR dem Auslandsaufenthalt bitte mit der Studienfachberatung klären, welche Kurse und Prüfungen aus dem Lehrangebot der Gasthochschule anerkennungsfähig sind. Die Aussagen müssen im Learning Agreement erfasst werden.


Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an inländischen Universitäten erbracht wurden, ist zunächst eine Einschreibung an der JGU Mainz erforderlich, die aufgrund einer von unserer Studienfachberatung vorgenommenen Fachsemestereinstufung erfolgt. Das Transcript of Records der zuvor besuchten Universität oder eine selbst erstellte tabellarische Leistungsübersicht sind bei dieser Beratung vorzulegen.

Unsere Prüfungsordnungen und Modulhandbücher können ggf. einen Anhaltspunkt bieten, um zu erfahren, welche Ihrer bereits an anderen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen an der JGU Mainz voraussichtlich anerkannt werden. Modulteilleistungen sind in der Regel nicht anrechnungsfähig (mit Ausnahme von Kursteilnahme und nicht notenrelevante Studienleistungen). Über die Anrechnungsfähigkeit einzelner Prüfungsleistungen entscheidet unsere Studienfachberatung, an die Sie sich bitte in jedem Fall wenden.

Die romanistischen Studiengänge (ausgenommen B.A. Beifach für Nichtromanisten und Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung für das Lehramt) sehen einen Studienaufenthalt im Ausland vor, der im Rahmen des Studiums absolviert werden sollte.

Die Abteilung Internationales sowie unsere Studienfachberatung Romanistik berät Sie gerne über die aktuellen Möglichkeiten. Beachten und besuchen Sie auch die Informationsveranstaltungen der Abteilung Internationales – Outgoings.

weitere Infos finden Sie unter:

Leistungsbescheinigungen nach § 48 Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studierende der romanistischen Studiengänge (inkl. Auslands-BAföG) im Kernfach werden im Studienbüro unseres Seminars bearbeitet.

Studierende des Bachelor of Education wenden sich bitte an das Hochschulprüfungsamt der JGU und Studierende eines romanistischen Beifachs im Rahmen des Bachelor of Arts an das Studienbüro des jeweiligen Kernfachs.

Dass die/der Auszubildende die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat„, kann nur bestätigt werden, wenn Sie die gemäß Studienverlaufsplan/Prüfungsordnung für das jeweilige Semester vorgesehenen Module vollständig abgeschlossen haben:
Im B.Ed. z.B. im 3. Semester die Module 1-4, im 4. Semester kommt Modul 5 hinzu.
Im B.A. Beifach für Nichtromanisten z.B. im 3. Semester die Module 1, 4 und 5, im 4. Semester zusätzlich Modul 3.

Wenn Sie zum Ende des 4. Semesters eine Bescheinigung für das 4. Semester beantragen wollen, ist das nur sinnvoll, wenn bereits alle Noten vorliegen. Ansonsten kann kein positiver Bescheid erfolgen, sondern es können die noch fehlenden Leistung aufgeführt werden, bestenfalls mit dem Hinweis, dass die Prüfungsergebnisse noch nicht vorliegen.

Weitere Informationen erteilt das Amt für Ausbildungsförderung der JGU Mainz.

Fachbereich 05 Philosophie und Philologie / Romanisches Seminar

Unsere Studienfachberater/innen und Studienmanager freuen sich auf Ihre Fragen













Der Bachelor of Education führt – ergänzt durch den sich anschließenden 2jährigen Master of Education – in der Regel zum Lehramt an Gymnasien. Informationen über das Berufsbild, die Nachfrage nach bestimmten Fächerkombinationen, den weiteren Verlauf der Ausbildung, Bewerbungsverfahren etc. (in Rheinland-Pfalz) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung sowie auf dem Bildungsserver RLP.

Für Absolventen des Bachelor of Arts und des fakultativ darauf aufbauenden Master of Arts ist das Berufsbild weniger eindeutig definiert. Anstellungsmöglichkeiten finden sich zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Kulturmanagement
  • Erwachsenenbildung
  • Werbung
  • Verlagswesen
  • Journalismus und Medien
  • Diplomatischer Dienst
  • Entwicklungsdienst und Nichtregierungsorganisationen
  • interkulturelle Beratung für Unternehmen

Der Career Service der JGU bietet hierbei auch Beratung an.

Außerdem finden Sie auf dem Stellenmarkt der JGU Angebote für Praktika, Nebenjobs und zum Berufseinstieg. Bedenken Sie, dass Praktika – wenn sie für das Studium angerechnet werden sollen – einen inhaltlichen Bezug zu dessen Inhalten haben müssen. Klären Sie bitte im Vorfeld mit unserer Studienfachberatung die Möglichkeit der Anerkennung von Praktika ab.

Sie haben in einem romanistischen Fach studiert und Ihr Interesse für die Sprache und Kultur ist noch nicht gestillt? Sie wollen Ihre Forschung auch nach der Masterarbeit weiter vertiefen? Dann kann eine Promotion genau das Richtige für Sie sein!

Über fachliche und formale Voraussetzungen und über den allgemeinen Ablauf informiert das Prüfungsamt des Fachbereichs 05

Deutsch-Französische Doktorandenkolleg
in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Mainz-Dijon (DFDK)

Der Zugang zum gesamten Alumni-Netzwerk wird durch vorherige Registrierung freigeschaltet.

Bleibt Ihre Frage unbeantwortet, helfen Ihnen gerne weiter:
die Ansprechpartner/innen am Romanischen Seminar und im Dijonbüro
das Prüfungsamt Dekanat 05 (BA und MA Studium)
das Hochschulprüfungsamt für Lehramt (BEd und MEd Studium)


Schriftliche Arbeiten bitte den jeweiligen Dozierenden per Mail senden.

In den Bachelor- und Master-Studiengängen kann ein regulärer Rücktritt von der bereits angemeldeten Prüfung nur während der Anmeldefrist durch Abmeldung in Jogustine erfolgen.
Sollte wegen Krankheit bzw. Prüfungsunfähigkeit ein Rücktritt nach Ende der Anmeldefrist nötig werden, gilt Folgendes:
In Fällen von Nichtteilnahme an Prüfungsleistungen bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist bis spätestens 3 Tage nach dem Termin ein ärztliches Attest (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Eine Krankschreibung oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichen nicht aus.
Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllte Bescheinigung (Angabe der betroffenen Prüfungen und Prüfer!) im Studienbüro Romanistik ein und informieren Sie gleichzeitig die jeweiligen Prüfer/innen.
Atteste sind einzureichen:
für Französisch bei Frau Birgitta Pees (pees@uni-mainz.de)
für Spanisch und Portugiesisch im Studienbüro Spanisch/Portugiesisch (studbuero.es.pt@uni-mainz.de)
für Italienisch bei Brigitte Stortz-Schindler (stortzsc@uni-mainz.de)

Wenn aufgrund einer Krankschreibung die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit verlängert werden soll, können in der Regel nur so viele Kalendertage gewährt werden, wie die Prüfungsunfähigkeit lt. Attest gedauert hat. Wird die festgelegte Frist bzw. die gewährte Verlängerung überschritten, gilt die Hausarbeit als nicht bestanden und muss mit einem modifizierten Thema wiederholt werden.
Entsprechendes gilt in Fällen von krankheitsbedingter Nichtteilnahme an angemeldeten Abschlussprüfungen.

In der Regel sind alle Noten bis zum Ende des jeweiligen Semesters, d.h. bis zum 31.03. bzw. 30.09. einsehbar. Sollten die Noten bis zu den genannten Fristen in Jogustine nicht eingetragen sein, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Prüfer/innen, nicht an das Studienbüro.

Ist eine Modulprüfung im 1. Versuch nicht bestanden, können noch zwei weitere Versuche in den unmittelbar darauf folgenden Semestern unternommen werden. Beachten Sie hierbei unbedingt, dass das Ausbleiben einer Prüfungsanmeldung im unmittelbar nachfolgenden Semester des Fehlversuchs als weiterer Fehlversuch gewertet wird. Ein eventueller Auslandsstudienaufenthalt unterbricht das Prüfungsverfahren nicht.

Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen und „geschobene“ Hausarbeiten oder Klausuren muss durch die Studierenden selbst in JOGUstINe vorgenommen werden. Eine automatische Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt nicht! Bei Problemen bei der Anmeldung zu diesen Prüfungen, die meist manuell angelegt werden müssen, sollten sich die Studierenden innerhalb der Prüfungsanmeldephase im Studienbüro Romanistik melden. Andernfalls können die Noten nicht gewertet werden bzw. es wird ein Fehlversuch eingetragen.

An die Studienfachberatung Romanistik

Die Anwesenheitspflicht wurde durch das Hochschulgesetz vom 23.09.2020 stark eingeschränkt. Für eine aktive Teilnahme ist die Anwesenheit der Studierenden an min. 30% der Sitzungen erforderlich.
Ausnahmen hiervon betreffen (laut § 26 Abs. 2 Nr. 7 HochSchG): Exkursionen, Praktika sowie praktische Übungen.
Im Kontext der Lehre am Romanischen Seminar gilt dies für zwei Lehrveranstaltungen: „Mündliche Kommunikation“ und „Sprachpraxis und Sprachvermittlung“.
Die Voraussetzung zur aktiven Teilnahme bleiben bestehen, wie z.B. die Erstellung von Protokollen, die Bearbeitung von Übungsaufgaben, Vorbereitung bzw. Lektüre von Texten, Übernahme von Kurz- und Impulsreferaten, Kurzpräsentationen, Sitzungsmoderation o. ä

Wenn Sie im Laufe der Vorlesungszeit nicht durchgängig an einem Seminar oder einer Übung teilnehmen können, dann bedeutet dies keinen Weltuntergang. Bitte melden Sie sich bei dem/der Dozent/in ab. Im folgenden Semester können Sie die Veranstaltung erneut besuchen und die aktive Teilnahme erwerben.

Vergleichen Sie Ihre individuelle Leistungsübersicht in JOGU-StINe (Studium > Ergebnisse > Leistungsübersicht) mit dem entsprechenden Modulhandbuch.
Auch das Studienbüro Romanistik kann Ihnen hier Auskunft erteilen und Sie zum weiteren Studienverlauf beraten.

Information zur Anmeldung und zu Anmeldefristen finden Sie auf der Infoseite JOGU-StINe

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Website Studium Romanistik – Mein Studium

Antworten finden Sie auf unserer Website Studium Romanistik – Auslandaufenthalt

Fragen zu Erasmus+ beantwortet Ihnen die Website der Abteilung Internationales oder die Erasmus+ Fachkoordinator/innen am Romanischen Seminar

Sollten Sie sich zu einer Lehrveranstaltung nicht anmelden, nicht abmelden oder nicht ummelden können, nachdem z.B. die 3. Lehrveranstaltungs-Anmeldephase gerade abgelaufen ist, kontaktieren Sie bitte umgehend das Studienbüro Romanistik. Dies gilt ebenso für Probleme bei An-, Ab- und Ummeldung von Prüfungen.

Bei Wiederholungsprüfungen beachten Sie bitte die Information auf unserer Website Studium Romanistik – Mein Studium

Im Laufe Ihres Studiums am Romanischen Seminar werden Sie folgenden Veranstaltungstypen begegnen:
Vorlesung
(Pro-)Seminar
Übung
Kolloquium

Information zum Latinum finden Sie auf unserer Website Romanistik Sprachpraktischer Eingangstest

Nein, auch wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines französisch-, spanisch- oder italienischsprachigen Landes besitzen und Muttersprachler/in sind, müssen Sie am Eingangstest teilnehmen. Eine Befreiung ist nur nach Vorlage eines bestimmten Sprachdiploms möglich.

Wichtige Information zum Eingangstest finden Sie auf unserer Website Romanistik Sprachpraktischer Eingangstest

Beim sprachpraktischen Eingangstest handelt es sich weder um einen Eignungs- noch um einen Einstufungstest.
Er ist nicht Voraussetzung für die Einschreibung, sondern wird erst bei Antritt des Studiums abgelegt.

Bei Nichtbestehen kann der Eingangstest im nächsten Semester wiederholt werden.
Ohne bestandenen Eingangstest können Sie die Module 1 und 3 belegen. Sobald das Modul 1 („Mündliche und schriftliche Kommunikation 1“) erfolgreich abgeschlossen wurde, gilt der Eingangstest automatisch als bestanden.

Finden Sie hier keine Antwort auf Ihre allgemeine Frage, freuen wir uns über eine Nachricht an webmaster-romsem@uni-mainz.de

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