Die romanistischen Studiengänge (ausgenommen B.A. Beifach für Nichtromanisten und Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung für das Lehramt) sehen einen Studienaufenthalt im Ausland vor, der im Rahmen des Studiums absolviert werden sollte.
Die Abteilung Internationales sowie unsere Studienfachberatung Romanistik berät Sie gerne über die aktuellen Möglichkeiten. Beachten und besuchen Sie auch die Informationsveranstaltungen der Abteilung Internationales – Outgoings.
Wir empfehlen, den Aufenthalt in Form eines Erasmus+-Auslandssemesters an einer unserer Partneruniversitäten durchzuführen. Hier werden Gaststudierende in der Regel nur für die Dauer des hiesigen Wintersemesters aufgenommen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Ausschreibungen (zumeist im Januar für das darauf folgende Wintersemester).
Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein integriertes Studium im Rahmen der deutsch-französischen Studiengänge Mainz-Dijon zu absolvieren. Dabei verbringen Sie die Hälfte der Studienzeit an unserer Partneruniversität Université Bourgogne Europe in Dijon (Frankreich). Zusätzlich ist in manchen Fächern die Teilnahme an der Drittlandoption Kanada möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der integrierten Studiengänge.
Im Studiengang Bachelor of Arts ist für das 5. Semester ein verpflichtender Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule im entsprechenden Sprachraum vorgesehen. Auf der Grundlage eines vorher abzuschließenden Learning Agreements erhalten Sie dafür pauschal 20 (Kernfach) bzw. 10 (Beifach) Leistungspunkte. Wenn der Auslandsaufenthalt nicht erbracht wird, treten Ersatzmodule an seine Stelle.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anerkennung auswärtiger Leistungen.
Eine grundsätzliche Befreiung vom obligatorischen Auslandssemester ist nicht möglich, außer bei:
- Mutterschaft (bitte vorlegen – Geburtsurkunde des Kindes)
- Einsatz als pflegende/r Angehörige (bitte vorlegen – Nachweis über Pflegegrad 4 oder 5 der pflegebedürftigen Person sowie eine Bestätigung, dass der/die Studierende tatsächlich die pflegende Person ist)
- Chronische Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen (bitte vorlegen – Attest aus dem hervorgeht, dass der/die Studierende einer regelmäßigen ärztlichen Behandlung bedarf oder aus einem anderen wichtigen Grund ein längerer Auslandsaufenthalt unzumutbar wäre)
Die Genehmigungsregeln für Praktika und für die Gewährung einer Befreiung vom Auslandssemester sehen folgendermaßen aus:
- Anträge auf eine grundsätzliche Befreiung vom Auslandssemester müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Hierzu ist die Geburtsurkunde, der Pflegenachweis oder das ärztliche Attest einzureichen.
- Anträge auf ein außerschulisches Praktikum müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Hierzu ist vor Praktikumsbeginn der Praktikumsvertrag einzureichen.
- Schulpraktika und Fremdsprachenassistenz sind dem Prüfungsausschuss vor Antritt anzuzeigen.
Antragstellung erfolgt per Email an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Romanischen Seminars, Univ.-Prof. Dr. Antje Lobin (alobin@uni-mainz.de).
Die Verbuchung des Auslandsaufenthalts für B.Ed./M.Ed. erfolgt im Studienbüro grundsätzlich erst nach erfolgreicher Einschreibung in den Master of Education bzw. nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung über den absolvierten Auslandsaufenthalt.
Angaben und Unterlagen
- Kontaktaufnahme per E-Mail die bzw. den Erasmus+-Fachbeauftragte/n mit diesen Angaben:
- Zwei Wunschuniversitäten
- geplante Dauer des Aufenthaltes (ein bzw. zwei Semester)
- Leistungsübersicht aus Jogustine mit bisher erbrachten Leistungen im jeweiligen Fach
Kriterien für die Platzvergabe
- Bisheriger Studienerfolg (Notendurchschnitt der bisher erbrachten Leistungen)
- Ausreichende Sprachkenntnisse zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Zielland
- Fachliche Eignung der Bewerbernden
Möchten Sie im Studiengang B.A. Kernfach oder im Master Romanistik Interkulturell ein Berufspraktikum absolvieren (dieses muss nicht im Ausland stattfinden), wenden Sie sich bitte bereits in der Planungsphase an unsere Studienfachberatung, um sich die Anerkennung Ihres Berufspraktikums vorab bestätigen zu lassen.
Nach Abschluss des Praktikums erhalten Sie unter Vorlage des Praktikumsberichts die offizielle Anerkennung durch unsere Studienfachberater/innen:
- Französisch / Italienisch: Dr. H. Wochele (hwochele@uni-mainz.de)
- Spanisch: Prof. Dr. C. Gabriel (christoph.gabriel@uni-mainz.de) sowie B. Pees (pees@uni-mainz.de)
- Portugiesisch: Dr. Yvonne Hendrich (hendric@uni-mainz.de)
Auslandspraktika vermittelt der EU-ServicePoint an der JGU Mainz.
Praktika im europäischen Ausland können von Erasmus+ gefördert werden.